Verordnungen

Sehr geehrte Gäste,

wir freuen uns sehr, Sie in der Anlage „Wakacyjne Domki“ in Pogorzelica begrüßen zu dürfen. Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Hausordnung, die dazu dient, allen unseren Gästen einen ruhigen und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten.

§1 Aufenthaltsordnung

  1. Der Hoteltag beginnt am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
  2. In der Anlage gilt Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.
  3. Nicht angemeldete Personen dürfen sich auf dem Gelände von 7:00 bis 22:00 Uhr aufhalten.
  4. Eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises:
    • ist bei Stornierung weniger als 60 Tage vor Anreise nicht erstattungsfähig,
    • ist bei Stornierung 60–90 Tage vor Anreise nicht erstattungsfähig, kann jedoch auf einen Aufenthalt zu einem anderen Termin angerechnet werden.
  5. Der Gesamtbetrag für den Aufenthalt ist am Anreisetag beim Check-in zu entrichten.
  6. Zum Aufenthaltspreis wird eine Kurtaxe gemäß dem von der Gemeinde Rewal festgelegten Satz hinzugefügt, zahlbar in bar am Anreisetag.
  7. Zusätzlich wird der Stromverbrauch gemäß Zählerstand berechnet und ist bei der Abreise zu bezahlen.
  8. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Infrastruktur der Anlage nutzen, darf die Ruhe anderer Gäste nicht stören.
  9. Das Parken ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Der Parkplatz ist unbewacht, und der Betreiber übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge oder darin befindliches Eigentum.
  10. Während der Abwesenheit sind die Gäste verpflichtet, die Häuser abzuschließen, ihr Eigentum zu sichern und alle elektrischen Geräte (mit Ausnahme des Kühlschranks) auszuschalten.
  11. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Eigentum der Gäste, einschließlich Geld und Wertgegenstände, die unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertgegenstände können an der Rezeption im Safe deponiert werden.
  12. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht der Erziehungsberechtigten auf dem Gelände aufhalten.
  13. Die Gäste tragen die volle materielle Verantwortung für Schäden, die durch ihr eigenes Verschulden, durch Minderjährige unter ihrer Aufsicht oder durch ihre Besucher entstehen.
  14. Mängel, Schäden oder Defekte, die nach dem Check-in festgestellt werden, sind unverzüglich an der Rezeption zu melden.
  15. Es ist untersagt, die Anordnung der Möbel sowie die Ausstattung der Häuser zu verändern.
  16. Das Ferienhaus ist in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Das Zurücklassen von schmutzigem Geschirr oder Müll wird mit einer Reinigungsgebühr von 200 PLN berechnet.
  17. Reklamationen sind per E-Mail, telefonisch oder persönlich an der Rezeption einzureichen.
  18. Eine Reklamation sollte Kontaktdaten, eine Problembeschreibung sowie – wenn möglich – eine Bestätigung der Reservierung/Zahlung enthalten.
  19. Reklamationen werden innerhalb von 14 Werktagen bearbeitet.
  20. Beanstandungen sind spätestens innerhalb eines Tages nach Anreise zu melden.
  21. Reklamationen, die am Abreisetag eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
  22. Haustiere bis 12 kg sind gegen Aufpreis erlaubt:
    • bei Anmeldung bei der Reservierung – 70 PLN / Nacht,
    • bei Anmeldung am Anreisetag – 90 PLN / Nacht,
    • ohne Anmeldung – 130 PLN / Nacht.
  23. Die Gebühr für die Beschädigung oder den Verlust des Hausschlüssels beträgt 150 PLN.
  24. Grillen ist nur an dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
  25. In den Häusern gilt ein absolutes Rauchverbot (auch für E-Zigaretten). Ein Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe von 500 PLN geahndet.
  26. Das Mitbringen von Fahrrädern in die Ferienhäuser ist streng verboten. Ein Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe von 700 PLN geahndet.
  27. Die Anlage übernimmt keine Haftung für den Verlust von Sportgeräten oder anderem unbeaufsichtigtem Eigentum der Gäste.
  28. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gäste, die die Hausordnung grob verletzen, des Geländes zu verweisen.
  29. Die Hausordnung sowie die Regeln für den Aufenthalt mit Tieren sind an der Rezeption und auf der Website verfügbar.
  30. Die Unterzeichnung des Meldescheins gilt als Zustimmung zu dieser Hausordnung.

§2 Regelung für den Aufenthalt mit Tieren

  1. Der Aufenthalt mit einem Tier muss vor der Anreise, spätestens jedoch am Anreisetag, gemeldet werden.
  2. Es werden ausschließlich gesunde Tiere mit gültigem Impfpass akzeptiert.
  3. Das Tier darf sich ausschließlich im Haus seines Besitzers aufhalten und sollte nicht allein gelassen werden, wenn es andere Gäste stört.
  4. Der Besitzer ist verpflichtet, dem Tier einen eigenen Schlafplatz bereitzustellen.
  5. Tiere müssen auf dem Gelände an der Leine geführt werden und bei Bedarf auch einen Maulkorb tragen.
  6. Für die Verrichtung ihrer Notdurft sind Tiere außerhalb des Geländes auszuführen. Der Besitzer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften zu beseitigen.
  7. Es ist verboten, Handtücher und Bettwäsche der Anlage für Tiere zu verwenden.
  8. Es ist untersagt, Tiere auf den Spielplatz, in das Spielzimmer, in das Café sowie in die Rezeption mitzunehmen.
  9. Der Besitzer trägt die volle materielle und rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch das Tier verursacht werden.
  10. Die Anlage behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Tieres zu verweigern oder dessen Entfernung zu verlangen, wenn es die Bedingungen der Hausordnung nicht erfüllt oder den Aufenthalt anderer Gäste stört.

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