Verordnungen

Sehr geehrte Gäste,

Wir freuen uns sehr, Sie im Zentrum der Apartamenty za Regą in Mrzeżyno begrüßen zu dürfen. Wir danken Ihnen, dass Sie sich an die folgenden Bedingungen halten, die dazu dienen, einen friedlichen und sicheren Aufenthalt für alle unsere Gäste zu gewährleisten.

§1 Aufenthaltsbestimmungen

  1. Der Hoteltag beginnt am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
  2. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
  3. Personen, die nicht im Zentrum registriert sind, können sich von 07:00 bis 22:00 Uhr als Gäste auf dem Gelände aufhalten.
  4. Die Anzahlung von 40 % des Preises wird nicht zurückerstattet, wenn der Gast die Buchung weniger als 60 Tage vor der Ankunft storniert. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 60-90 Tagen vor der Ankunft wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, aber es ist möglich, die Anzahlung auf einen Aufenthalt zu einem anderen Zeitpunkt anzurechnen.
  5. Die Zahlung für den Aufenthalt wird am Tag der Ankunft beim Einchecken erhoben.
  6. Zu den Kosten für den Aufenthalt kommt eine örtliche Gebühr hinzu, deren Höhe von der Gemeinde Trzebiatów festgelegt wird. Die vorgenannten Die Gebühr wird bei der Ankunft in bar erhoben.
  7. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen des Resorts in Anspruch nehmen, darf andere Gäste nicht stören.
  8. Die im Zentrum angemeldeten Personen dürfen ihre Fahrzeuge nur auf dem dafür vorgesehenen Platz parken. Die Parkplätze sind unbewacht, der Eigentümer des Resorts haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen oder Gegenständen, die dort abgestellt werden.
  9. Schließen Sie Ihre Wohnungen und Hotelzimmer für die Dauer Ihrer Abwesenheit ab, schützen Sie Ihre Wertsachen und Ihr Geld und schalten Sie alle elektrischen Geräte mit Ausnahme des Kühlschranks aus. Der Eigentümer des Resorts ist nicht verantwortlich für das Eigentum der Gäste, einschließlich Wertsachen und Geld, das in den Hotelzimmern und Wohnungen zurückgelassen wird.
  10. Kinder unter 12 Jahren sollten sich in den Räumlichkeiten des Zentrums unter ständiger Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten aufhalten.
  11. Die Gäste tragen die volle finanzielle Verantwortung für jegliche Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtungen des Zentrums, die von ihnen selbst, von den von ihnen betreuten Kindern oder von Besuchern verursacht wird. Störungen oder Schäden, die während der Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Hotelzimmers entstehen, müssen Sie unverzüglich dem Personal des Resorts melden.
  12. An den Wohnungen/Hotelzimmern und deren Einrichtung dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
  13. Die Wohnung oder das Hotelzimmer muss in dem Zustand hinterlassen werden, in dem sie zugewiesen wurde. Für das Zurücklassen von schmutzigem Geschirr und Müll wird eine zusätzliche Gebühr von 200 PLN erhoben.
  14. Flats za Regą erbringt die Dienstleistungen entsprechend ihrer Kategorie. Im Falle von Reservierungen und Beschwerden bezüglich der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, sich spätestens einen Tag nach der Ankunft zu melden. Beschwerden, die am Tag der Abreise eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
  15. Wir akzeptieren Gäste mit kleinen und mittelgroßen Tieren, gegen eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste. Wir akzeptieren keine riesigen und gefährlichen Tierrassen *Bitte lesen Sie die Regeln für den Aufenthalt mit Tieren.
  16. Die Gebühr für beschädigte oder verlorene Türkarten beträgt 30 PLN.
  17. Grillen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
  18. Die Mitnahme von Fahrrädern in Wohngebäude ist strengstens verboten und wird mit einer Geldstrafe von 700 PLN geahndet. Fahrräder sollten mit Fahrradschlössern verschlossen oder anderweitig gegen Diebstahl gesichert werden. Das Risiko eines möglichen Verlusts liegt allein in der Verantwortung des Besitzers der Ausrüstung.
  19. Das Rauchen von Zigaretten und E-Zigaretten ist in den Suiten und Hotelzimmern strengstens verboten; bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 500 PLN erhoben.
  20. Der Eigentümer des Zentrums behält sich das Recht vor, Gäste, die sich nicht an die Regeln halten, zum Verlassen des Zentrums aufzufordern – insbesondere solche, die andere Nachbarn grob stören.
  21. Die Regeln und Vorschriften des Resorts für den Aufenthalt mit Tieren können auf der Website und an der Rezeption des Resorts eingesehen werden.
  22. Mit der Unterschrift auf der Registrierungskarte akzeptieren Sie die Bedingungen des Reglements.

§2 Regeln für den Aufenthalt mit einem Haustier

  1. Vor Beginn des Aufenthalts ist jeder Gast verpflichtet, die Rezeption des Resorts über den geplanten Aufenthalt mit einem Haustier zu informieren.
  2. Koszt pobytu zwierzęcia wg cennika, w zależności od wielkości zwierzęcia.Psy rasy małej do 10 kg (m.in. jamnik, pekińczyk, shih tzu, pinczer karłowaty, sznaucer miniatura, yorkshire terrier, maltańczyk i inne); psy ras średnich 11-25kg (m.Hunde mittelgroßer Rassen 11-25kg (z.B. Schnauzer, Beagle, Siberian Husky, Setter, Spaniel, Sheltie Colli, Shar-Pei, usw.); Hunde großer Rassen 26-40kg (z.B. Deutscher Schäferhund, Briard, Belgischer Schäferhund; Boxer, Alaskan Malamute, Mops, Dobermann, Labrador und Golden Retriever, usw.).
  3. Hunde, die als Blindenführhunde bei einem Gast untergebracht sind, sind von der Gebühr befreit.
  4. Es werden nur gesunde Tiere mit einem aktuellen Gesundheitsbuch zugelassen, in dem ihre Impfung, einschließlich der gegen Tollwut und Entwurmung, bestätigt wird (das Buch muss bei der Anmeldung an der Rezeption vorgelegt werden).
  5. Wenn ein Tier von seinem Besitzer in das Zentrum gebracht wird, bedeutet dies, dass das Tier gesund ist und keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellt.
  6. Das Tier kann in dem Zimmer/Appartement untergebracht werden, in dem sein Besitzer gemeldet ist. Ein Tier sollte nicht allein in einem Raum gelassen werden, wenn es andere Gäste stört.
  7. Jedem Tier sollte von seinem Besitzer ein eigener Schlafplatz (Pferch, Container, Transportbehälter usw.) zur Verfügung gestellt werden.
  8. Die Besitzer sind für das Verhalten ihrer Haustiere verantwortlich und dürfen die Ruhe der anderen Gäste nicht stören. Bei wiederholten Beschwerden anderer Gäste oder des Personals behält sich das Resort das Recht vor, die Entfernung des Tieres zu verlangen.
  9. Tiere dürfen nur an der Leine geführt werden, und wenn es die Art oder das Verhalten des Tieres erfordert, ist auch ein Maulkorb erforderlich.
  10. Aus physiologischen Gründen muss der Hund außerhalb des Zentrums gebracht werden. Der Eigentümer des Tieres ist verpflichtet, den zurückgelassenen Abfall zu beseitigen.
  11. Es ist inakzeptabel, Handtücher und Bettwäsche für Tiere zu verwenden und physiologische Bedürfnisse im Zimmer zu befriedigen.
  12. Das Mitbringen und Halten von Tieren im Restaurant, Café, Spielplatz und Spielzimmer ist strengstens untersagt.
  13. Der Eigentümer des Tieres akzeptiert und trägt die volle Verantwortung für alle Schäden, die sein Tier während seines Aufenthaltes verursacht, einschließlich materieller und immaterieller Schäden, die den Gästen, dem Personal des Resorts und anderen Tieren, die sich vorübergehend oder dauerhaft im Resort aufhalten, zugefügt werden.
  14. Der Eigentümer des Tieres haftet in vollem Umfang für Schäden am Eigentum des Resorts und am Privateigentum anderer Gäste, die durch das Tier verursacht werden. Der Besitzer ist verpflichtet, für alle von seinem Tier verursachten Schäden aufzukommen, bevor er das Zentrum verlässt. Zu diesem Zweck erstellt der Empfangsleiter einen Bericht über den Schaden und dessen Bewertung.
  15. Alle durch das Tier verursachten Schäden müssen von seinem Besitzer an der Rezeption gemeldet werden.
  16. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Reinigung von Wohnungen mit Haustieren nur in Anwesenheit des Eigentümers oder wenn sich das Tier nicht im Zimmer befindet. Bitte setzen Sie sich mit der Rezeption in Verbindung, um einen geeigneten Termin zu vereinbaren.
  17. Wir akzeptieren keine Hunde, die als aggressiv oder gefährlich gelten (American Pitbull Terrier, Rottweiler, Argentinischer Hund, Amerikanische Bulldogge, Kanarischer Hund, Kaukasischer Schäferhund, Moskauer Wachhund, Mallorquinischer Hund, Tusainu-Hund, Akbash-Hund, Anatoliankarabash) oder Hunde großer Rassen mit einem Gewicht von mehr als 45 kg (Hund, Mastiff, Cane Corso, Leonberger, Bernhardiner, Neufundländer, Kaukasischer Schäferhund usw.).kg (Hund, Mastiff, Cane Corso, Rotweiler, Berner Sennenhund, Leonberger, Bernhardiner, Neufundländer, Kaukasischer Schäferhund, usw.).
  18. Das Zentrum hat das Recht, die Aufnahme eines Tieres zu verweigern, das nicht den Vorschriften entspricht.

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